Das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Areal, das sogenannte Nachtparking, ist bewilligungs- und gebührenpflichtig. Die Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer werden gebeten, ihre Fahrzeuge primär auf dem eigenen oder auf privatem Areal zu parkieren. Auch das regelmässige Parkieren während der Nacht in blauen Zonen ist kostenpflichtig und im Nachtparkingreglement festgehalten.
In Lausen stellt das regelmässige Parkieren von Motorfahrzeugen über Nacht auf öffentlichem Areal einen bewilligungspflichtigen gesteigerten Gemeingebrauch dar. Dies gilt auch dann, wenn nur teilweise öffentliches Areal beansprucht wird. Unter Motorfahrzeuge werden motorisierte Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.5 Tonnen verstanden.
Bewilligung / Kosten
In der Gemeinde wohnhafte Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer mit Motorfahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3.5 Tonnen, die keine Parkiermöglichkeit auf privatem Areal haben, können bei der Abteilung Zentrale Dienste eine Bewilligung für das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund beantragen. Die Bewilligungsgebühr beträgt CHF 50.-- pro Monat und Fahrzeug. Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich.