Informationen über die Politischen Rechte
Urnenstandort
Wahllokal Gemeindeverwaltung
1. Stock Gemeindehaus Grammontstrasse 1
4415 Lausen
Urnen Öffnungszeiten
Stimmberechtigung
Alle Schweizer/innen mit dem zurückgelegten 18. Altersjahr, welche im Stimmregister der Gemeinde eingetragen sind. Wir machen Sie an dieser Stelle aufmerksam: "Wer während der letzten vier Wochen vor einem Urnengang den politischen Wohnsitz wechselt, erhält am neuen Wohnsitz das Stimmmaterial nur gegen den Nachweis, dass er das Stimmrecht nicht bereits am bisherigen politischen Wohnsitz ausgeübt hat."
Stimmmaterial-Zustellung
Die Stimmberechtigten erhalten mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungs- oder Wahltermin das Abstimmungsmaterial (Stimmrechtsausweis, Stimm- oder Wahlzettel, Erläuterungen zu den Abstimmungen bzw. Wahlen) im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert per Post zugestellt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben oder das Stimmcouvert verlegt haben, können Sie bei der Gemeinde ein Duplikat bestellen.
Wie stimme ich brieflich ab?
Resultate
Hinweis alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Sie werden auf unserer Homepage (Aktuelles / Mitteilungen), nach der Auszählung, publiziert.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.baselland.ch und des Bundes unter www.admin.ch