12. Mär 2025
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Gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes wird das öffentliche Mitwirkungsverfahren betreffend der Mutation der Gebäudeschutzkategorie, Unterdorfstrasse 64b auf der Parzelle Nr. 3188 durchgeführt. Die Bevölkerung kann im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens Einwendungen vorbringen und eige-ne Vorschläge einreichen, die - soweit sie der Sache dienen - bei der weiteren Planung berücksichtigt wer-den.
Die Mitwirkungsauflage dauert vom Montag, 17. März 2025 bis Freitag, 4. April 2025.
Die Unterlagen können während der Auflagefrist zu den Schalterstunden, Montag 09.30-12.00/14.00-17.00 Uhr, Dienstag 07.30-12.00 Uhr, Mittwoch 09.30-12.00/14.00-18.00, Donnerstag 09.30-13.00 Uhr sowie Freitag 09.30-12.00/14.00-16.00 Uhr, bei der Abteilung Bau und Unterhalt (Erdgeschoss Gemeindehaus) oder auf der Homepage der Gemeinde Lausen, unter www.lausen.ch – Aktuelles eingesehen werden.
Allfällige Einwände, Wünsche oder Vorschläge zur Planung sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Lausen, Grammontstrasse 1, 4415 Lausen zu richten.