Bild

Abmeldung aus der Gemeinde (Wegzug)

Wegzüge sind innert 14 Tagen seit dem begründeten Ereignis persönlich am Schalter der Zentralen Dienste oder via eUmzug zu melden.

Unterlässt eine Person die fristgerechte Abmeldung, nimmt die Gemeindeverwaltung diese von Amtes wegen sowie durch Verfügung vor. Die Gemeindeverwaltung auferlegt der Person die Kosten des Verwaltungsaufwands (§ 6 Anmeldungs- und Registergesetz Kanton Basel-Landschaft).


Für die Abmeldung wird benötigt:

Schweizer Bürgerinnen und Bürger

  • Pass oder ID
  • Neue Wohnadresse
  • Wegzugsdatum

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis / Pass / ID
  • Neue Wohnadresse
  • Wegzugsdatum

Abmeldung bei Auslandaufenthalten:
Informieren Sie bitte frühzeitig telefonisch oder persönlich die Einwohnerdienste und die Steuerabteilung.


Informationen zum Auswandern
eUmzug - Adressänderung online
Anmeldungs- und Registergesetzt (ARG)
Anmeldungs- und Registerverordnung (ARV)
Ausländer- und Integrationsgesetzt (AIG)
Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
Einwohnerdienste
Zentrale Dienste
Wohnen und Umziehen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen