Das Budget ist die Rechtsgrundlage, aufgeführte ungebundene Ausgaben für den bezeichneten Zweck zu tätigen. Der Gemeinderat stellt das Budget für das kommende Rechnungsjahr auf. Dieses ist von der Rechnungsprüfungskommission zu begutachten und vor Jahresende der Gemeindeversammlung vorzulegen. An derselben Versammlung ist auch der Steuerfuss der Gemeinde für das kommende Rechnungsjahr zu beschliessen.