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Baugesuch

Ein Baugesuch ist grundsätzlich notwendig beim Bau von Neu-, Um- und Anbauten, wesentlichen Zweckänderungen sowie Abbrucharbeiten in Kernzonen. Zudem auch beim Bau von Stützmauern (Höhe über 1.20 m), Abgrabungen, Aufschüttungen und Lärmschutzanlagen.

Die Baubewilligungsbehörde ist das kantonale Bauinspektorat in Liestal.

Bauinspektorat Kanton Basel-Landschaft
Bau und Unterhalt
Bauinspektorat Kanton BL
Aktuelle Bauauflagen in Lausen
Baubewilligung

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