Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit. Deshalb verlangt die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) die regelmässige Kontrolle der Öl-, oder Gasheizungen und den Holzfeuerungen. Der zulässige Ausstoss von Schadstoffen bei Feuerungen ist gesetzlich begrenzt. Die Grenzwerte sind in der LRV festgelegt.
Dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft unser Feuerungskontrolleur die Öl-Heizungen alle zwei und die Gas-Heizungen alle vier Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich.
Unser Feuerungskontrolleur berät Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.
Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung. Es besteht dazu die Alternative, die Kontrolle im Rahmen eines Service-Abonnements durch die Service-Firma durchführen zu lassen, sofern sich diese beim Kantonalen Amt für Umwelt und Energie entsprechend registriert hat.
Die Kosten für die Feuerungskontrolle betragen:
Tarif (inkl. MWSt.):
- Einstufige Brenner CHF 85.00
- Zweistufige Brenner CHF 115.00
- Zuschlag bei Rechnungsstellung CHF 8.00
- Verwaltungsgebühr bei privater Kontrolle CHF 44.00
Die Feuerungskontrolle für unsere Gemeinde wird durchgeführt von:
Armin Ricklin
Weiherhofstrasse 37
4415 Lausen
Tel. 061 923 77 77
www.kaminfeger.com.
Über nähere Einzelheiten erteilen wir gerne Auskunft.