Für einzelne Anlässe (z.B. Vereinsanlässe mit Getränkeausschank und Verkauf von Esswaren) ausserhalb eines Restaurationsbetriebs ist ein Gelegenheitswirtschaftspatent/Freinachtspatent nötig. Die Bewilligung wird durch die Gemeinde am Ort des Anlasses erteilt. Dies gilt ebenso, wenn Anlässe länger als bis 24 Uhr dauern.
Sie können das Gelegenheitswirtschaftspatent entweder über unseren Online-Schalter beantragen oder das Formular downloaden und ausgefüllt den Zentralen Diensten einreichen. Freinachtpatente werden nur im Zusammenhang mit einem Gelegenheitswirtschaftspatent benötigt.
Auflage zum Jugendschutz
Es gelten gemäss Lebensmittelverordnung des Bundes gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen betreffend der Abgabe alkoholischer Getränke.
Gemäss Art. 37a der vorerwähnten Bundesverordnung dürfen einerseits keine alkoholhaltigen Getränke an unter 16-Jährige abgegeben werden und andererseits müssen am Verkaufspunkt deutlich sichtbare Schilder angebracht werden, welche auf diese und die Bestimmungen des eidgenössischen Alkoholgesetzes hinweisen.
Um diesen "Jugendschutzbestimmungen" betreffend Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken gerecht zu werden, bitten wir Sie, das Jugendschutz-Plakat in den Festräumlichkeiten aufzuhängen und entsprechende Hinweise auf den Getränkekarten anzubringen . Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen.
Für Gastwirtschaftsbewilligungen, Tombola, Lotto wenden Sie sich an die Sicherheitsdirektion BL, Bewilligungen.