Die Kinder aller in Lausen wohnhafter Eltern können ab Kindergarten-Eintritt bis zur Volljährigkeit beitreten. Mit dem Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege bieten Ihnen die Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit den Verantwortlichen der Gemeinden und des Kantons folgende Dienstleistungen für Ihre Kinder an:
- Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zum 18. Geburtstag
- Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Parodontitis (Erkrankung des Zahnbettes)
- Behandlung von Karies und Zahnstellungen
- Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen
- Sozialbeitrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen
Auf lediglich wünschenswerte Behandlungen müssen Sie trotzdem nicht verzichten. Im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege können auch solche Leistungen erbracht werden. Sie werden aber nicht subventioniert und von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt direkt mit Ihnen abgerechnet. Sie haben hier Anrecht auf den Zahnarzttarif UV/MV/IV.
Für sämtliche Behandlungen haben Sie die freie Zahnarztwahl im ganzen Kanton Basel-Landschaft.
Die Berechnung der KJZ-Beiträge erfolgt auf der Basis der Berechnung des massgebenden Einkommens im Reglement über familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Lausen. Zusätzlich existiert ein Geschwisterrabatt von 5%.
In Härtefällen kann der Elternbeitrag ganz oder teilweise erlassen werden; begründete Gesuche sind an die Gemeinde zu richten.
Beitragsleistungen
Beitragsleistungen im Bereich der Kieferorthopädie und konservierender Behandlungen
Die Gemeindeversammlung Lausen hat den Tarif der Kinder- und Jugendzahnpflege Lausen ab 1. Januar 2020 wie folgt festgelegt: