Herzlich willkommen in Lausen
Wir freuen uns, dass Sie Lausen als neuen Wohnsitz gewählt haben. Wenn Sie Ihren Wohnsitz wechseln, melden Sie dies innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerdienste der Gemeinde. Vergessen Sie nicht, sich zuvor bei der vorherigen Gemeinde abzumelden.
Sie können Ihren Umzug auch bequem von zu Hause aus mit eUmzug erledigen.
Schweizer Staatsangehörige
- Reisepass oder Identitätskarte
- Mietvertrag
- Krankenkassenkarte
- Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
EU / EFTA Ausländische Staatsangehörige (Zuzug innerhalb Kanton BL)
- Reisepass oder Identitätskarte
- Ausländerausweis
- Mietvertrag
- Krankenkassenkarte
- Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
- Meldung via eUmzug ist möglich
EU / EFTA Ausländische Staatsangehörige (Zuzug von anderem Kanton)
- Reisepass oder Identitätskarte
- Ausländerausweis
- Mietvertrag
- Krankenkassenkarte
- Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
- Meldung via eUmzug ist möglich
EU / EFTA Ausländische Staatsangehörige (Zuzug vom Ausland)
- Reisepass oder Identitätskarte
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Krankenkassenkarte innerhalb von 90 Tagen seit Zuzug
Drittstaaten Ausländische Staatsangehörige (Zuzug innerhalb Kanton BL)
- Reisepass oder Identitätskarte
- Ausländerausweis
- Mietvertrag
- Krankenkassenkarte
- Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
- Meldung via eUmzug ist möglich
Drittstaaten Ausländische Staatsangehörige (Zuzug von anderem Kanton)
- Reisepass oder Identitätskarte
- Ausländerausweis
- Kantonswechselbewilligung / Gesuch (Amt für Migration)
- Mietvertrag
- Krankenkassenkarte
- Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
Drittstaaten Ausländische Staatsangehörige (Zuzug vom Ausland)
- Reisepass oder Identitätskarte
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Visumserteilung / Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (Einreise Drittstaaten)
- Krankenkassenkarte innerhalb von 90 Tagen seit Zuzug