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Wochenaufenthalt in der Gemeinde Lausen

Was sind die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt?
Wochenaufenthalter/innen haben ihren Hauptwohnsitz und somit ihre Niederlassung ausserhalb von Lausen. Aufgrund ihrer Ausbildung oder Arbeitssituation sind sie jedoch gezwungen, einen temporären Nebenwohnsitz in Lausen zu wählen, an welchem sie sich nur an ihren Ausbildungs- oder Arbeitstagen aufhalten. An freien Tagen und am Wochenende kehren Wochenaufenthalter/innen regelmässig an ihren Hauptwohnsitz zurück.

Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur vorübergehende Lösungen.


Aufgabe der Einwohnerdienste
Die Einwohnerdienste haben die Aufgabe, die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden sorgfältig zu prüfen, bevor eine Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt werden kann. Die Beurteilung orientiert sich an den Meldevorschriften und der Praxis des Bundesgerichts. Wichtig ist, dass die Gründe für den Wochenaufenthalt auch für Dritte erkennbar sind. Die rein persönlichen Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für eine Bewilligung.


Auskunfts- und Meldepflicht
Wochenaufenthalter/innen sind nach § 2 des Anmeldungs- und Registergesetzes verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse wahrheitsgetreu und vollständig Auskunft zu geben. Die Einwohnerdienste sind berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen. Wochenaufenthalter/innen sind nach § 5 des Anmeldungs- und Registergesetzes verpflichtet, einen Wohnungswechsel oder einen Wegzug von Lausen innerhalb von 14 Tagen der Gemeinde zu melden.

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