Eine Beistandschaft wird zum Wohle und zum Schutz einer hilfsbedürftigen Person durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) errichtet. Die gesetzlichen Grundlagen des Erwachsenenschutz- und Kindesschutzes finden sich im Zivilgesetzbuch (ZGB).
Die Berufsbeistandschaft nimmt
- Gefährdungsmeldungen entgegen
- führt Abklärungen im Auftrag der KESB durch
- führt Mandate im Erwachsenen- und Kindesschutz