Die Jahresrechnung ist die Zusammenstellung der Beträge, die im vergangenen Jahr ausgegeben oder eingenommen worden sind. Zudem zeigt sie die Aktiven und die Passiven zu Jahresbeginn und zu Jahresende. Nach Ablauf des Rechnungsjahres ist die Jahresrechnung abzuschliessen. In der Folge ist sie vom Gemeinderat und der Rechnungsprüfungskommission zu prüfen und mit allfälligen Bemerkungen zu versehen. Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten der Gemeindeversammlung vorzulegen.