Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen können, besteht hier die Möglichkeit, ein Gesuch um Fristerstreckung einzureichen.
Für eine Fristverlängerung bis 31. Mai muss kein Gesuch mehr eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Fristerstreckungen, die über den 31. Mai hinausgehen, bewilligungs- und gebührenpflichtig (CHF 40.--) sind und schriftlich bestätigt werden. Gesuche um Fristerstreckungen, die über den 30. September hinausgehen, sind in jedem Fall schriftlich einzureichen und werden nur in begründeten Fällen bewilligt.
Allgemeine Fristen
31.03.2021 - Abgabe Steuererklärung
31.05.2021 - Stillschweigende Fristverlängerung
30.09.2021 - Fristerstreckungen auf schriftliches Gesuch hin