In der Regel finden vier Mal pro Jahr Gemeindeversammlungen statt. An der Gemeindeversammlung hat jede und jeder in Lausen wohnhafte und stimmberechtigte Schweizerbürgerin und -bürger die Möglichkeit, über Budget und Rechnung, verschiedene Sachgeschäfte oder Reglemente zu beschliessen. Während über das Budget und den Steuerfuss für das kommende Jahr jeweils anfangs Dezember entschieden wird, erfolgt die Behandlung und Genehmigung der Jahresrechnung des vergangenen Jahres im Juni. Weitere Gemeindeversammlungen sind jeweils in den Monaten März und September vorgesehen.
Geleitet wird die Gemeindeversammlung vom Gemeindepräsidium oder dessen Stellvertretung. Das Präsidium der Gemeindekommission stellt zu den einzelnen Geschäften jeweils Antrag. Die Versammlungen finden in der Regel im Gemeindesaal im 2. Obergeschoss des Gemeindehauses statt. Die Einladungen zu den Gemeindeversammlungen mit den detaillierten Erläuterungen zu den einzelnen Geschäften werden im Lausner Anzeiger und auf der Homepage publiziert.
Auf Stufe Gemeinde kennt die Gemeinde Lausen kein Initiativrecht. Nach den traktandierten Geschäften haben die Stimmberechtigten jedoch die Möglichkeit, unter dem Traktandum "Verschiedenes" Anträge zu persönlichen Anliegen zu stellen (gemäss §68 Gemeindegesetz des Kantons Basel-Landschaft).
Einwohnergemeindeversammlung 11. Dezember 2024
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