Informationen über die Politischen Rechte
Urnenstandort:
Wahllokal Gemeindeverwaltung
Gemeindehaus im 1. Stock
Grammontstrasse 1
4415 Lausen
Persönliche Stimmabgabe an der Urne:
Abstimmungssonntag von 10.30 bis 11.30 Uhr
Briefliche Stimmabgabe via Postbriefkasten:
Postzustellung bis spätestens zur Urnenöffnung am Abstimmungssonntag.
Briefliche Stimmabgabe via Briefkasten Gemeinde:
bis zur Urnenöffnung am Abstimmungssonntag.
Stimm- und Wahlrecht
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, das Schweizer Bürgerrecht besitzen, in der Schweiz leben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen (oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden), können Sie an den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Wir machen Sie an dieser Stelle aufmerksam: "Wer während der letzten vier Wochen vor einem Urnengang den politischen Wohnsitz wechselt, erhält am neuen Wohnsitz das Stimmmaterial nur gegen den Nachweis, dass er das Stimmrecht nicht bereits am bisherigen politischen Wohnsitz ausgeübt hat."
Stimm- und Wahlrecht der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können an nationalen und kantonalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Dazu müssen sie sich zwingend bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland anmelden. Sie müssen sich zudem im Stimmregister ihrer letzten Wohngemeinde oder, wenn sie nie in der Schweiz gelebt haben, ihrer Heimatgemeinde eintragen lassen.
Zustellung Stimmaterial
Die Stimmberechtigten erhalten mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungs- oder Wahltermin das Abstimmungsmaterial (Stimmrechtsausweis, Stimm- oder Wahlzettel, Erläuterungen zu den Abstimmungen bzw. Wahlen) im amtlichen Stimm- und Wahlcouvert per Post zugestellt.
Bitte kontaktieren Sie unsere Zentralen Dienste - Telefon Nr.: 061 926 92 60
Bitte beachten Sie, dass Abstimmungsunterlagen und Stimmregistereinträge bis max. 5 Tage vor dem Abstimmungs- oder Wahlsonntag herausgegeben bzw. eingetragen werden dürfen.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben oder das Stimmcouvert verlegt haben, können Sie bei der Gemeinde ein Duplikat bestellen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das erhaltene Couvert und kleben es zu. Sie erleichtern dem Wahlbüro die Arbeit, wenn Sie die zusammenhängenden Stimmzettel nicht voneinander trennen. Stimmrechtsausweis unterschreiben und das Couvert mit dem Stimm- oder Wahlzetteln in das Stimmrechts-Couvert legen. Adresse der Gemeindeverwaltung leserlich im Sichtfenster? Möglicherweise müssen Sie den Stimmrechtsausweis nochmals drehen. Kleben Sie das Stimmrechts-Couvert zu.
Werfen Sie das Stimmrechts-Couvert frankiert in einen Postbriefkasten bis am Mittwoch vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag oder bringen Sie es zum Briefkasten der Gemeindeverwaltung. Das Stimmrechts-Couvert muss bis 17.00 Uhr am Samstag vor dem Abstimmungs- oder Wahlsonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
Checkliste
Hinweis alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Sie werden auf unserer Homepage (Aktuelles / Mitteilungen), nach der Auszählung, publiziert.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.baselland.ch und des Bundes unter www.admin.ch.