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Schulprogramm

LehrerInnenkonvent, Schulleitung und Schulrat haben gemeinsam das sog. „Schulprogramm“ erarbeitet. Es beschreibt als Sammlung interner Vorgaben und Vereinbarungen die Umsetzung kantonaler Vorgaben und die Nutzung von Freiräumen.

Gemäss Bildungsgesetz  (§58) legen die Schulen im Schulprogramm periodisch fest, wie sie ihren Bildungsauftrag erfüllen wollen. Das Schulprogramm gibt insbesondere Auskunft über:

  • das pädagogische und organisatorische Konzept der Schule; 
  • die Massnahmen zur Umsetzung der Förderung bei besonderem Bildungsbedarf;
  • die Qualitätsentwicklung und -Sicherung;
  • die Schulentwicklungsplanung;
  • den Einsatz der im Rahmen des Budgets zugesprochenen Mittel;
  • die Form der Mitsprache der Schülerinnen und Schüler;
  • die Form der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigen und in der Berufsbildung mit allen beteiligten Bildungspartnern.

Unser Schulprogramm weist in den Bereichen "Schulprofil - pädagogisches Konzept", "Kooperation", "Betrieb" und "Qualität" Konzepte und Vorgaben aus, die der teilautonom geleiteten Schule ihr eigenes Gepräge geben. Mit seinen 160 Seiten hat es zum Teil einen relativ hohen Konkretisierungsgrad und bedarf daher einer regelmässigen "Wartung"; die Genehmigung von Anpassungen seitens Schulleitung und Team erfolgt jährlich durch den Schulrat.


Das vollständige Schulprogramm kann hier  eingesehen werden:

Ein Lausner Schulleitungsmitglied hat  2024 zur Schulung von neuen Schulleitungen (AVS)  mit einem Video zum Thema  "Arbeit mit dem Schulprogramm" beigetragen.

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