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Gelebte Teilautonomie

Die Schulen im Kanton Basel-Landschaft sind teilautonom geleitete Schulen. Sie werden von der Schulleitung in pädagogischer, personeller, organisatorischer und administrativer Hinsicht geleitet. Die Volksschule ist eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden.

Teilautonomie
Teilautonomie

Im Hinblick auf guten Unterricht und eine erfolgreiche Gestaltung der Zusammenarbeit kann dies nur in einem stetigen Prozess der Reflexion und Positionierung erfolgen. Dabei wird von Team und Schulleitung ein hohes Mass an Eigenverantwortlichkeit und Konsensorientierung gefordert.

Verantwortlichkeiten und Verbindlichkeiten sind im kantonalen Bildungsgesetz geregelt. Innerhalb dieser Rahmenvorgaben können Schulen aber definierte Freiräume nutzen, um sich ein den lokalen Bedürfnissen angepasstes Profil zu geben.

Der Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben wird auch in Lausen zu grossen Teilen im Schulprogramm abgebildet und führte zu ergänzenden Konzepten oder Absprachen. Nachfolgend einige illustrierende Beispiele dafür:

Durch eine abgesprochene Umsetzung der „Verordnung über die schulische Laufbahn“ (SGS 640.21) soll ...

  • im Hinblick auf die Lehrplanvorgaben den Schülerinnen und Schülern eine faire und förderorientierte Gesamtbeurteilung ihrer Fähigkeiten und Leistungen ermöglicht werden (formativ und summativ).
  • dabei den Übergängen (Kindergarten- Unterstufe; Unterstufe - Mittelstufe) und dem Übertritt in die Sekundarschule in vereinheitlichter Art und Weise ein spezielles Gewicht beigemessen werden (Schwerpunktsetzung, Informationsfluss, Absprachen, Organisation, Evaluation).
  • hinsichtlich des Einbezugs der Erziehungsberechtigten eine einheitliche Praxis definiert sein.

Kantonale Vorgaben führten und führen zu schulinternen Weiterbildungen. Die entsprechenden Vereinbarungen sind in internen Richtlinien umfassend ausgeführt. Die „Interne Vereinbarung zur Umsetzung der Vo Laufbahn“ weist u.a. folgende Punkte aus:

• Standortgespräche
• Ergänzende Ausführungen zu Bewertungen und Übergang
• Handreichungen zum Übergang Kindergarten - Primarschule
• Sonderpädagogische Fördermassnahmen; Formen der Unterstützung und Zusammenarbeit
• Kommunikation von SchülerInnen-bezogenen Daten (speziell Checks P3/5) bei Stufenübergang und Übertritt

Auch hinsichtlich der Kompetenzorientierung stellt sich die Schule Lausen den veränderten Ansprüchen über die reine Wissensvermittlung hinaus, die Schülerinnen und Schüler dazu zu befähigen, Kompetenzen im Sinne von Franz Weinert (2001) aufzubauen. Dies sind demnach die "bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können". 

Die Lehrpersonen streben dabei im Rahmen des Machbaren eine sinnvolle Differenzierung resp. Individualisierung an und orientieren sich an der Taxonomie von Lernzielen (Bloom 1956):
1) Wissen, 2) Verstehen, 3) Anwenden, 4) Analyse, 5) Synthese, 6) Evaluation

Dieser Prozess fand und findet seinen Ausdruck in der schulinternen Auseinandersetzung mit dem Unterrichtsverständnis gemäss  „Lehrplan Volksschule BL (LP21)“ und den damit verbundenen Themen wie "formative Steuerung / summative Bewertung", "Lernen sichtbar machen", "Arbeit mit Kompetenzrastern", "Sach-, Sozial- und Individualnorm", «überfachliche Kompetenzen", "Orientierungspunkte" etc.
Wir verstehen die Auseinandersetzung mit diesem Thema als mehrjährigen Prozess des Lernens im Team.

Sinn und Zweck von Hausaufgaben sind in der pädagogischen und didaktischen Diskussion umstritten. Prominente Exponenten weisen auf deren soziale Ungerechtigkeit, die fragwürdige Wirkung hinsichtlich des Schulerfolgs und die Belastung in den Elternhäusern hin - und fordern mitunter sogar deren Abschaffung.

Im Rahmen der pädagogischen Kooperation hat sich die Primarschule Lausen mit diesen Vorbehalten auseinandergesetzt, die eigene Praxis gemäss den Lehrplanvorgaben reflektiert und sich in Ermangelung kantonaler Vorgaben anschliessend wie folgt positioniert:

Wir erteilen Hausaufgaben, da wir sie als wichtigen Teil des schulischen Lernprozesses erachten. Nach- und Vorbereitung von schulischen Inputs in einem mehr Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit fordernden Umfeld soll sowohl den Aufbau von fachlichen als auch personalen Kompetenzen unterstützen, einen differenzierenden Unterricht ermöglichen und den Eltern ein Fenster zur Schule bieten resp. sie die schulischen Kompetenzen ihres Kindes nachvollziehen lassen.

Streifen Hausaufgaben
Streifen Hausaufgaben

Im Interesse einer möglichst hohen Wirksamkeit orientieren wir uns an folgenden Kriterien zu aus unserer Sicht „guten Hausaufgaben“:

Hausaufgaben dienen der nachbereitenden Klärung und Vertiefung von Lerninhalten

Übungszeit, die aus dem Klassenunterricht ausgelagert wird, schafft dort Raum für weiterführende Lehrimpulse und differenzierende Aufbauarbeit. Durch festigendes Üben wird Sicherheit als Grundlage für die Weiterarbeit geschaffen. Dies bedingt seitens der Lehrpersonen eine Bereitschaft zur möglichst konsequenten Einsichtnahme, Kontrolle und Würdigung des Geleisteten.

Hausaufgaben dienen vorbereitend der formativen Steuerung des Unterrichts

Probleme beim Lösen von Hausaufgaben sollen als Indikator für Bedürfnisse der Lernenden genutzt werden und zu einer entsprechenden Aufarbeitung im Unterricht führen. Ein Thema kann auch durch eigenaktive Auseinandersetzung mit dem Vorwissen oder durch individuelle Recherche mit konstruktivistischen Ansätzen eingeführt werden. Grundsätzlich ist zu beachten, dass eine konsequente Würdigung der Leistung der SchülerInnen erfolgt (Korrektur, Kommentar…).

Hausaufgaben beruhen auf durchdachten Aufträgen und können selbständig erledigt werden.

Hausaufgaben sind demnach ein Teil der Wochenplanung. Für eine unmissverständliche Auftragserteilung muss bewusst Zeit ausgewiesen werden und - je nach Stufe und individuellen Bedürfnissen - auch eine schriftliche Erläuterung oder Planungshilfe bereitstehen (z.B. HA-Heft). Idealerweise bieten die Aufträge Möglichkeiten zur differenzierenden Bearbeitung (Schwierigkeitsgrad, offene Aufträge, Angebote zur Hilfestellung etc.); - „Fertigmachen“ als Hausaufgabe sollte hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitstempi nicht zur unreflektierten Regel werden. Die Lehrpersonen beachten bezüglich der „Machbarkeit“ nach Möglichkeit die speziellen Vorgaben für SchülerInnen, welche die Hausaufgaben-Hilfe besuchen.

Hausaufgaben werden mit Augenmass erteilt: lieber oft und kurz als viel…

Wir erteilen Hausaufgaben (HA) regelmässig (in der Unterstufe mindestens zweimal pro Woche und in der Mittelstufe i.d.R. täglich), um eine planbare Konstanz hinsichtlich der Eigenverantwortlichkeit der SchülerInnen zu schaffen. Als Zeitrahmen erachten wir folgende Richtlinien als sinnvoll:
1. Klasse:    5-10 Minuten
2. Klasse: 10-20 Minuten
3. Klasse: 15-30 Minuten
4. Klasse: 20-40 Minuten
5. Klasse: 30-50 Minuten
6. Klasse: 40-60 Minuten
Es wird empfohlen, den Eltern mittels Notiz oder Unterschrift die Möglichkeit zum Abbrechen von Hausaufgaben zu geben, wenn diese ein ineffizientes Maximalmass überschreiten. Grundsätzlich beachten wir auch die allgemeine Belastungssituation (z.B. weniger bis keine HA nach langen Schultagen) und sprechen uns mit Fach- oder Förder-Lehrpersonen ab. HA auf den Folgetag werden i.d.R. am Morgen erteilt. Übers Wochenende und über Feiertage werden keine HA erteilt. Mit zunehmendem Alter können HA auch über mehrere Tage erteilt werden oder - mit der nötigen schulischen Begleitung und Unterstützung – auch grössere Projekte der selbstständigen Erarbeitung anheimgestellt werden (z.B. Präsentationen in der MST). Wir beachten hier die besonderen Vorzeichen einer allfälligen Benotung. Grundsätzlich ist es der pädagogischen Kompetenz der Lehrpersonen überlassen, hinsichtlich der durch Hausaufgaben bewirkten Belastung ein der Klasse und den individuellen Möglichkeiten entsprechendes Augenmass zu entwickeln und zu kommunizieren.

Hausaufgaben sind Thema in der Elternarbeit, der Unterrichts-Evaluation und der Schulentwicklung

Hausaufgaben geben Eltern auch einen Einblick in den aktuellen Lern- und Arbeitsprozess ihres Kindes. Die entsprechende Hausaufgabenpraxis wird den Eltern – z.B. an Elternabenden – von den Lehrpersonen ausgeführt, wobei auch Hinweise über die Vorstellungen der Lehrperson bezüglich der elterlichen Verantwortung resp. Möglichkeiten und Grenzen der Unterstützung erfolgen sollen (z.B. Gewährleistung eines ruhigen Arbeitsplatzes, Organisationshilfen, Anteilnahme, punktuelle Unterstützung…). Die Lehrpersonen zeigen sich interessiert an Rückmeldungen zum heimischen Erleben der Hausaufgaben (z.B. durch Nachfragen bei den SchülerInnen oder im Rahmen der Q-Befragungen).

Wir sind uns bewusst, dass auch durch eine pädagogisch und didaktisch reflektierte Hausaufgabenpraxis dem Anspruch der Chancengleichheit, u.a. aufgrund der teilweise wenig vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten im familiären Umfeld, nicht umfassend Rechnung getragen werden kann. Ein vollständiger Verzicht scheint uns aber - nicht zuletzt als potenziell verpasste Chance bei anderen Vorzeichen – keine Lösung. Zur Abfederung von Benachteiligungen bieten wir deshalb eine niederschwellige Hausaufgabenhilfe an.

Hausaufgabenhilfe

Auszug aus einem internen Positionspapier:

Gelegentlich sehen wir uns mit der Situation konfrontiert, dass Schülerinnen und Schüler durch ihre Kleidung eine gewisse Fragwürdigkeit bezüglich der Sorgfaltspflicht der Eltern andeuten oder – je nach Ausprägung – eine Haltung manifestieren, welche einen respektvollen und sittlich angemessenen Umgang miteinander erschweren.
Wir sind der Meinung, dass Kinder lernen müssen, dass sie durch ihre Kleidung Signale aussenden und dass ihre Mitmenschen auf diese Signale reagieren. Die Wahrnehmung diesbezüglich ist subjektiv und abhängig von der Lehrperson und dem Klassenprofil. Dennoch scheint es uns angebracht, Schülerinnen und Schüler auf die Grenzen des Schicklichen aufmerksam zu machen und hinsichtlich unseres sozialen Erziehungsauftrages Auffälligkeiten anzusprechen: 

Dresscode?
Dresscode?

Sandalen im Winter? 

Auffallend schmutzige oder ausgesprochen (nach)lässige Kleidung? 

Armeekleidung und martialische Accessoires? 

„Reizendes“ durch wenig oder transparenten Stoff und übermässiges Schminken?

 Turnkleider im Schulzimmer...?

Eine Kleidervorschrift im eigentlichen Sinne wollen wir seitens der Schule im Hinblick auf die Erziehungshoheit der Eltern i.d.R. nicht durchsetzen. Sollte aber die appellierende Ansprache nicht die als notwendig erachtete Wirkung erzielen, kann das schulische Positionspapier mit einer schriftlichen Ansprache den betroffenen Eltern zugestellt werden, um damit dem Aufforderungscharakter formell mehr Nachdruck zu verleihen.

Ein augenfälliges Merkmal der Schule Lausen ist die auf dem Schulareal geltende „Nuss- und Erdnussfreiheit“. Deren Installation führte - wie vorher schon teilweise das „Handyverbot“ (siehe Schulordnung) - zu kontroversen Diskussionen im schulnahen Umfeld. Heute sind diese Vorgaben aber ein breit abgestützter Teil unser Präventions- und Inklusionsarbeit .

Verbote
Verbote

Medien prägen und beeinflussen nicht nur die schulische und die ausserschulische Lebenswelt der Heranwachsenden, sondern auch deren späteres berufliches und privates Leben. Um in der Mediengesellschaft leben, arbeiten und lernen zu können, benötigen Kinder, Jugendliche und Erwachsene Kompetenzen, die weit über die Fähigkeit der Bedienung von ICT-Geräten hinausgehen. Die Schule hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung von Urteilsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Medien zu unterstützen. Das Internet und soziale Medien ermöglichen eine Partizipation an sozialen, kulturellen und politischen Themen. Die Fähigkeit, ein Medienprodukt oder eine Informationsquelle kritisch zu beurteilen und einzuordnen, muss eingeübt werden. Dies ist auch Aufgabe der schulischen Medienbildung. Eine besondere Herausforderung ist die stets wachsende Bedeutung und Entwicklung der KI.
An der Primarstufe Lausen werden digitale Medien und Technologien im Unterricht als didaktische Mittel und als Thema der Medienbildung eingesetzt: Als didaktische Mittel dienen sie den Schülerinnen und Schülern als Werkzeug zum Lernen sowie den Lehrpersonen als Werkzeug zum Unterrichten. Die Schülerinnen und Schüler sollen Medien und ICT sachgerecht, kreativ und sozial verantwortlich nutzen und in ihr Leben integrieren können. Digitale Medien dienen ausserdem zur Schulorganisation und zur Kommunikation.

Das Medien- und ICT-Konzept liegt dem Schulprogramm als Anhang bei und ergänzt das Konzept «Information und Kommunikation». Es legt die Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien und ICT (Information and Communication Technologies) in der Primarstufe Lausen fest, definiert die Ziele und Inhalte der schulischen Medienbildung und klärt die Nutzung von digitalen Medien als Informations- und Kommunikationsinstrument. Die vereinbarten Programmpunkte zur Medien- und ICT-Integration leiten Schulleitungen und Schulteams bei ihren alltäglichen Entscheidungen. Die Einhaltung der im Konzept vereinbarten Ziele und Inhalte ist für alle Mitarbeitenden der Schule verbindlich.

Das auf gesetzlichen und bildungspolitischen Vorgaben basierende Konzept macht u.a. Aussagen…
… zum Leben und Lernen in der Mediengesellschaft
… zu pädagogischen Aspekten (bezugnehmend auf den geltenden Lehrplan) und didaktische Umsetzungen
… zu Wissensmanagement, Kommunikation und Prävention
… zur vorhandenen Infrastruktur resp. deren Nutzung
… Sicherheit und Datenschutz
… zu Support und Beratung
… zu Qualitätssicherung und Entwicklungsperspektiven

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